Warum ich zehn Jahre Garantie geben kann

Eine lange Garantie ist für mich kein Werbespruch, sondern das Ergebnis einer sauberen Konstruktion und sorgfältigen Fertigung. Ich wähle Holz und Beschläge passend zur Belastung aus, achte auf fachgerechte Verbindungen und kontrolliere jedes Möbel vor der Auslieferung. Dadurch erhältst du kein kurzlebiges Produkt, sondern ein Stück Schreinerhandwerk für viele Jahre.

Massivholz arbeitet mit Veränderungen von Luftfeuchtigkeit und Temperatur. Deshalb erkläre ich dir bei der Übergabe, wie du dein Möbel richtig aufstellst und pflegst. Kleine Veränderungen der Farbe und Maserung sind natürliche Eigenschaften des Materials und machen dein Möbel einzigartig.

Persönlicher Ansprechpartner statt anonymer Service

Falls später eine Frage entsteht, sprichst du direkt mit meiner Schreinerei. Ich kenne die Konstruktion und kann beurteilen, welche Lösung sinnvoll ist. Die genauen Voraussetzungen und den Umfang der Garantie findest du auf dieser Seite; gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben davon unberührt.

Überzeuge dich anhand der Erfahrungen meiner Kunden und entdecke meine Massivholzbetten aus eigener Fertigung. Bei Fragen zu deinem Auftrag erreichst du mich über den direkten Kontakt.

10 Jahre Garantie auf Massivholzbetten von Schreinerei Schrödl

Ich lege viel Wert auf Service und Qualität: Exklusives Möbel-Design, intelligente Funktionen, hochwertige Materialien; sorgfältige und fachgerechte Verarbeitung garantieren dauerhaften Komfort beim Wohnen und Einrichten mit Schreinerei Schrödl. Den hochwertigen Anspruch meiner Möbel unterstreiche ich mit einem ausdrücklichen Leistungsversprechen: 10 Jahre Garantie auf alle neuen Schreinerei Schrödl Massivholzmöbel.

Balkenbetten: 10 Jahre
Zirbenholzbetten: 10 Jahre
Nachttische: 10 Jahre
Massivholzbetten 10 Jahre
sonstige Massivholzmöbel 10 Jahre

Die Garantie besteht neben den gesetzlichen Gewährleistungsrechten von 2 Jahren für die Dauer von 10 Jahren für Möbel von Schreinerei Schrödl. Sie ist nicht übertragbar. Die Garantie endet 10 Jahre nach Lieferdatum. Die Garantie wird nach Wahl des Garantiegebers durch Nachbesserung oder Nachlieferung erfüllt und durch Leistungen weder gehemmt noch unterbrochen. Unabhängig von dieser Garantie stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte bei Mängeln wie Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz zu. Die Inanspruchnahme dieser gesetzlichen Rechte, die durch die Garantie nicht eingeschränkt werden, ist unentgeltlich.